Ambulante Nachbetreuung
Bei Abschluss der stationären Maßnahme kann das Leistungsangebot in Einzelfällen noch in individuell vereinbarte Fachleistungsstunden übergehen.
Als weiterer Schritt in die Selbständigkeit findet in der Regel ein Umzug in eine selbst angemietete Wohnung statt. Die bisherige Wohnung kann an den Jugendlichen / jungen Erwachsenen übergehen, wenn keine alternative angemessene Wohnung gefunden wird oder andere Gründe für einen Verbleib in dieser Wohnung sprechen.
Sie werden weiterhin von den ihnen seit längerer Zeit vertrauten Pädagogen betreut. Diese unterstützen sie in dem Prozess der Entwicklung zur vollständigen Eigenständigkeit für das Leben nach Beendigung der Jugendhilfe.